[Antrag:]

Große Vermögen endlich wieder besteuern !

Die Abteilungsversammlung möge beschließen:

„Der sozialdemokratisch geführte Senat von Berlin wird aufgefordert, umgehend den Entwurf eines Vermögensteuergesetzes in den Bundesrat einzubringen.“

 

Begründung:

Der von CDU/CSU und ihrem Koalitionspartner FDP unter Helmut Kohl durchgesetzte Wegfall der Vermögensteuer kann nicht länger geduldet werden.

Die Untätigkeit der von Gerhard Schröder und Joschka Fischer geführten Bundesregierung sowie in deren Nachfolge von Angela Merkel und Franz Müntefering sowie dann Frank Steinmeier darf von uns nicht auch noch in der Opposition weiter fortgesetzt werden.

An die von CDU/CSU und FDP abgeschmetterte Initiative damals sozialdemokratisch geführter Länder ist anzuknüpfen.

Da der Ertrag der Vermögensteuer den Bundesländern zufließt, stehen im Ergebnis jährliche Mehreinnahmen in Milliardenhöhe für alle Bundesländer, für das Haushaltsnotlageland Berlin allein über zweihundert Millionen Euro zur Verfügung.

171 Mio. €, damals 335 Mio. DM, hat Berlin ausweislich seiner Haushaltsrechnung zuletzt bereits im Jahr 1996 aus der Vermögensteuer eingenommen. Seitdem nimmt das Haushaltsnotlageland sie jährlich weniger ein.

Bis heute sind damit Berlins Landeshaushalt aus dieser von CDU und FDP abge¬schafften Landessteuer ceteris paribus eit über 2,2 Milliarden € verloren gegangen, fast ein halber Bankgesellschaftsverkaufserlös. Erinnert man sich daran, daß alle Länder im Jahr 1996 sogar 9,035 Milliarden DM, umgerechnet 4,62 Milliarden €, aus der Vermögensteuer einge¬nommen haben, dann fehlen den sechzehn Ländern bis heute schon satte 60 Milliarden €.

Warum eigentlich ? Weil das Bundesverfassungsgericht am 22. Juni 1995 befand, daß die damals geltende Vermögensteuer das Grundstücksvermögen im Vergleich zu anderem Ver-mögen allzu sehr unter Wert besteuere: „Bestimmt der Gesetzgeber für das gesamte steuer-pflichtige Vermögen einen einheitlichen Steuersatz, so kann eine gleichmäßige Besteuerung nur in den Bemessungsgrundlagen der je für sich zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten gesichert werden. Die Bemessungsgrundlage muß deshalb auf die Ertragsfähigkeit der wirt-schaftlichen Einheiten sachgerecht bezogen sein und deren Werte in ihrer Relation realitäts-gerecht abbilden.“ (Leitsatz 2 BvL 37/91) Im übrigen erlaubte das Bundesverfassungsgerecht ausdrücklich eine Vermögensteuer.

Die CDU unter Bundeskanzler Kohl mit Finanzminister Waigel von der CSU benutzte jedoch dieses Urteil, um zusammen mit der besserverdienendenhörigen FDP das Vermögensteuergesetz einfach nicht zu novellieren und so durch die kalte Küche ab 1997 Vermögen gar nicht mehr zu besteuern

Die putzigen Begründungsversuche mag man in Anlage 2 der Bun¬destags-Drs. Nr. 13/6615 nachlesen. Wer es sozialdemokratischer mag, lese nach, was Hamburgs Erster Bürgermeister Henning Voscherau (SPD) am 08. November 1996 im Bun¬desrat zu diesem überflüssigen Geschenk an die Reichen im Lande gesagt hat. Es kommen beispielsweise die Worte Solidargemeinschaft und Solidität der öffentlichen Finanzen vor.

Sucht man in der Vergangenheit, warum es überhaupt eine Vermögensteuer gab, dann stößt man zunächst auf das preußische Ergänzungssteuergesetz vom 14. Juli 1893, mit dem sie er-gänzend zur Einkommensteuer eingeführt wurde. Sie sollte ausweislich Begründung des Ge-setzentwurfs „…die Unterscheidung in der Heranziehung des fundierten und des nicht fun-dirten Einkommens zu den Staatslasten herbeiführen, … ergänzend eintreten, wo die Form der Einkommensteuer behufs angemessener Erfassung leistungsfähiger Elemente nicht aus¬reicht, sie soll endlich die Finanzgebahrung des Staates stärken, ihr eine sichere Grundlage geben.“

Im folgenden monatelangen parlamentarischen Streit wurde im preußischen Abgeordneten-haus ergänzend ausgeführt: „Wer behauptet, daß wir ohne Noth zuviel Steuern erheben, von dem behaupte ich, er kennt unsere Finanzen nicht. … Meine Herren, diese Vermögensteuer ist … gewiß vielen Menschen unangenehm … Ich bin aber überzeugt, auf die Dauer werden diese momentanen Stimmungen nicht ausschlaggebend sein, sondern auf die Dauer wird das den Ausschlag geben, was das Gerechteste ist, und dasjenige, das die Steuerkraft, die verhält-nismäßig größere oder geringere Steuerkraft, richtig berücksichtigt.“ Dies sagte übrigens kein gemeingefährlicher vaterlandsloser Geselle, sondern Herr Johannes Miquel, zuvor Bank-vorstand, zudem im Kolonialverein, lange Führer des rechten Flügels der Nationalliberalen und später geadelt zum Herrn von Miquel, der als preußischer Finanzminister den Gesetzentwurf einge¬bracht hatte.

Das Kaiserreich führte dann mit dem Besitzsteuergesetz vom 03. Juli 1913 die Vermögen-steuer reichseinheitlich ein. Die Weimarer Republik führte das mit dem Vermögensteuerge¬setz vom 08. April 1922 fort. Das Gesetz Nr. 13 des Alliierten Kontrollrats vom 11. Februar 1946 erhöhte die Vermögensteuer auf bis zu 2,5 % jährlich. Das Vermögensteuergesetz der DDR i.d.F. vom 18. September 1970 sah eben¬falls bis zu 2,5 % jährlich vor.

Die Regierung Konrad Adenauer (CDU) mit dem Finanzmini¬ster Schaeffer (CSU) schließlich setzte das Vermögensteuergesetz i.d.F. vom 16. Januar 1952 durch. Erst mißratene Enkel scheiterten zwar, als sie es formell mit einem Jahresteuergesetz¬entwurf aufheben wollten, besserten es aber nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht nach und ließen es fortan schlummern.

Und nun ? Nun haben wir weltweit eine Finanzkrise. Rentner verlieren ihre Ersparnisse, aber Spekulanten erhalten aus Staatszuschüssen weiter Boni. Aus Spekulantenboni werden vielfach wie bisher weiter private Vermögen, schlimm genug. Aber müssen diese wirklich auch noch länger vermögensteuerfreie Vermögen bleiben ? Dieses Beutevermögen, das auf diesem Wege dem Konkursvermögen entzogen wird, sollte auf Dauer besteuert werden. Es reicht nicht, nur die Konkursschäden der Spekulanten zu sozialisi¬sieren. Im übrigen: Einmal den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung lesen (Bundestagsdrucksache Nr. 16/7197).

Das Milliardenver¬mögen der Piechs, Porsches und Susanne Klattens verträgt etwas Vermögensteuer. Nicht nur das Vermögen von Hartz-IV- Empfängern sollte den Staat interessieren. Die Freibeträge können ja höher sein als bei Hartz-IV-Empfängern.

Die Diskussion vor der erfolgten Erbschaftsteuernovelle kann auch dafür Anhaltspunkte liefern. Die vom Bundesverfassungsgericht später ebenfalls kritisierte Erbschaftsteuer wurde von der CSU und ihren beiden anderen Koalitionsparteien im Bund in der zu Ende gehenden Legislaturperiode novelliert. Fortan ist auch Grundvermögen zum tatsächlichen Wert zu besteuern.

Eigentlich braucht man jetzt diesen starnbergerseevillenkompatiblen Kompromiß insoweit nur noch abzuschreiben und schon ist das Problem gelöst. Für den Rest ist lesenswert: Bundesrats-drucksache Nr. 423/96 vom 19. Dezember 1996. War von fünf so¬zialdemokratisch regierten Ländern eingebracht. Lesenswert ist auch die folgende Bundestagsdrucksache Nr. 13/6615.

Die Länder können nicht länger auf die von der CDU/CSU und der FDP entwendeten Einnahmen aus der Vermögensteuer verzichten. Große Vermögen sind endlich wieder zu besteuern. Wenigstens so wie unter Konrad Adenauer (CDU), Ludwig Erhard (CDU), Kurt Georg Kiesinger (CDU), Willy Brandt (SPD) und Helmut Schmidt (SPD). Die Vermögensteuer ist sozial gerecht, weil sie größere Steuerkraft stärker berücksichtigt – wie schon der konservative preußische Bankdirektor und Finanzminister Miquel zutreffend feststellte. Die kleinen – und mittleren – Leute sind im wiedervereinten Deutschland mittlerweile hinreichend geschröpft.

 

Beschluß 24. Februar 2010

 

von der Abteilung Dahlem

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