Unser Antrag vom 14.10.2020 wurde auf dem Landesparteitag beschlossen.
„Der sozialdemokratisch geführte Senat von Berlin wird aufgefordert, umgehend den Entwurf eines Vermögensteuergesetzes in den Bundesrat einzubringen.“
Der sozialdemokratisch geführte Senat von Berlin wird aufgefordert, eine Gesetzesnovelle ins Abgeordnetenhaus einzubringen, mit der § 63 der Landeshaushaltsordnung um folgenden Absatz ergänzt wird: “(6) Der Erlös aus der Veräußerung von Grundstücken und Beteiligungen wird dem Grundstock zugeführt.“